• Herunterladen der Dell Technologies UnityVSA und Unity Cloud Edition

        Die unten zum Download verfügbare Software ist für Evaluierungszwecke gedacht.

        Sie müssen den Bedingungen und Bestimmungen zustimmen, um die Testsoftware herunterladen zu können. Lesen Sie die Bedingungen und Bestimmungen sorgfältig durch und klicken Sie unten auf der Seite auf die Schaltfläche Zustimmen und herunterladen


      • EVALUIERUNGSLIZENZVEREINBARUNG

      • WICHTIG – BITTE SORGFÄLTIG LESEN Diese Software-Evaluierungslizenzvereinbarung (die „Vereinbarung“) ist eine rechtliche Vereinbarung, in der die Bedingungen festgelegt sind, unter denen die Dell GmbH („EMC“) einen begrenzten Zugriff auf die Software (wie in Abschnitt 1.1 unten definiert) und eine zeitlich begrenzte Test-/Evaluierungsnutzung zur Verfügung stellt. Indem Sie auf die unten stehende Schaltfläche „Zustimmen“ klicken oder die Software herunterladen, installieren oder verwenden, erklären Sie (i) gegenüber EMC, dass Sie befugt sind, die Organisation, in deren Namen Sie auf diese Vereinbarung zugreifen (der „Kunde“), zu binden, und (ii) erklären Sie sich im Namen des Kunden damit einverstanden, dass die Bedingungen dieser Vereinbarung die Beziehung der Parteien in Bezug auf diese EMC-Software regeln sollen. Wenn Sie nicht befugt sind, den Bedingungen dieser Vereinbarung zuzustimmen, oder die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht akzeptieren, sind Sie nicht berechtigt, die Software herunterzuladen oder zu verwenden.

         

        EMC und der Kunde schließen diese Vereinbarung und diese Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem der Kunde die Software herunterlädt UND aktiviert (das „Datum des Inkrafttretens“).

         

        DAS FOLGENDE WIRD VEREINBART:

         

        1.0 AUTORISIERUNG ZUR NUTZUNG

         

        1.1 Lizenzgewährung – Diese Vereinbarung gewährt dem Kunden ein eingeschränktes, persönliches, nicht übertragbares, nicht exklusives Recht, eine Kopie des auf dieser Website zum Download bereitgestellten Softwareprogramms (die „Software“) in Objektcodeform auf bis zu fünf Servern des Kunden am Kundenstandort für einen Zeitraum von maximal fünfundvierzig (45) Tagen ab dem Datum des Inkrafttretens (die „Lizenzdauer“) zu nutzen, und zwar ausschließlich zum Zweck der Evaluierung der Software im Hinblick auf den Kauf einer Produktionsversion davon, sofern keine anderweitige schriftliche Genehmigung von EMC vorliegt. Diese Version der Software darf nur in einer Nicht-Produktionsumgebung verwendet werden. Der Begriff „Software“ umfasst auch alle zugehörigen Dokumentationen und andere von EMC bereitgestellte Materialien oder Informationen. Diese spezielle Test-/Evaluierungsversion der Software kann Computercode enthalten, der die Verwendung der Software auf bestimmte Umgebungen mit begrenzter Kapazität weiter einschränkt. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu verwenden, es sei denn, dies ist ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet.

         

        1.2 Nutzung – Der Kunde darf die Software ausschließlich zu Zwecken der Evaluierung seines Interesses am Erwerb einer Dauerlizenz für die Produktionsversion dieser Software oder zu anderen Zwecken nutzen, wenn dies von EMC schriftlich genehmigt wurde. Ein solcher Zugriff ist nicht übertragbar. EMC ist berechtigt, den Umfang zu ändern oder den Zugriff darauf nach eigenem Ermessen und ohne Vorankündigung einzustellen.

         

        1.3 Einschränkungen – Ohne die vorherige schriftliche Genehmigung von EMC darf der Kunde die Software nicht kopieren, bereitstellen, offenlegen oder anderweitig in irgendeiner Form anderen Personen als den Mitarbeitern, Beratern oder unabhängigen Auftragnehmern des Kunden („Beschäftigte“) zur Verfügung stellen, die die Software ausschließlich in der Art und Weise und zu dem in dieser Vereinbarung angegeben Zweck verwenden dürfen. Der Kunde ist gegenüber EMC in vollem Umfang für die Einhaltung dieser Bestimmungen durch seine Beschäftigten verantwortlich. Der Kunde darf die Software nicht als Bestandteil oder Grundlage von Produkten oder Services verwenden, die für den kommerziellen Verkauf, die Unterlizenzierung, das Leasing, das Time-Sharing, das Dienstleistungsunternehmen, den Zugriff oder den Vertrieb außerhalb des Unternehmens des Kunden vorbereitet sind.

         

        1.4. Eigentum – Die Software bleibt das Eigentum von EMC. Es wird kein Eigentumsrecht an der Software auf den Kunden übertragen. Weder der Kunde noch seine Vertreter oder Beschäftigten dürfen die Software ohne vorherige schriftliche Genehmigung von EMC ändern, verbessern, ergänzen, davon abgeleitete Werke erstellen, zurückassemblieren, rückentwickeln, rückkompilieren oder anderweitig in eine für den Menschen lesbare Form bringen. Wenn der Kunde EMC Feedback zur Software gibt, hat EMC das Recht, dieses Feedback zur Verbesserung der Software zu verwenden, ohne dass der Kunde darüber informiert werden muss, noch ist EMC verpflichtet, dem Kunden zu irgendeinem Zeitpunkt etwas für die Verwendung des Feedbacks zu zahlen.

         

        2.0 GEWÄHRLEISTUNG, EINSCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE

         

        2.1 DIE SOFTWARE KANN FEHLER ODER MÄNGEL AUFWEISEN, DIE VON EMC NICHT BEHOBEN WERDEN KÖNNEN ODER DÜRFEN. EMC STELLT DIESE NUR IN DER VORLIEGENDEN FORM ZUR VERFÜGUNG, GIBT KEINE ANDEREN AUSDRÜCKLICHEN GEWÄHRLEISTUNGEN, WEDER SCHRIFTLICH NOCH MÜNDLICH, UND ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN SIND AUSDRÜCKLICH AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER SOWIE JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG, DIE SICH AUFGRUND GESETZLICHER VORSCHRIFTEN ODER DES HANDELSVERKEHRS ERGIBT. EMC GARANTIERT NICHT, DASS DIE SOFTWARE FEHLERFREI, AKTUELL ODER UNUNTERBROCHEN IST ODER DASS ALLE FEHLER BEHOBEN WERDEN KÖNNEN ODER BEHOBEN WERDEN. EMC BIETET KEINE WARTUNG UND KEINEN SUPPORT FÜR DIE SOFTWARE AN.

         

        2.2 DIE GESAMTHAFTUNG VON EMC UND DAS EINZIGE UND AUSSCHLIESSLICHE RECHTSMITTEL DES KUNDEN FÜR ANSPRÜCHE JEGLICHER ART, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN, SIND AUF NACHGEWIESENE DIREKTE SCHÄDEN IN EINER HÖHE VON MAXIMAL 500 US-DOLLAR BESCHRÄNKT. EMC ÜBERNIMMT KEINE HAFTUNG FÜR SPEZIELLE, FOLGE-, VERSEHENTLICHE ODER INDIREKTE SCHÄDEN UND LEISTET AUCH KEINEN SCHADENERSATZ (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BEGRENZT AUF ENTGANGENE GEWINNE, UMSÄTZE, DATENVERLUST UND/ODER NUTZUNG), SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. DAS GESAMTE RISIKO IM ZUSAMMENHANG MIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE VERBLEIBT BEIM KUNDEN.

         

        3.0 ALLGEMEINES

         

        3.1 Gesamte Vereinbarung – Die hierin enthaltenen Bestimmungen stellen die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf den Vereinbarungsgegenstand dar und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Mitteilungen und Vereinbarungen sowie alle Vereinbarungen, die den Datenträgern beiliegen, auf denen die Software aufgezeichnet ist oder die bei der Installation/Aktivierung der Software elektronisch angezeigt werden. Eine Änderung oder ein Rechtsverzicht auf eine Bestimmung dieser Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und von beiden Parteien unterzeichnet ist.

         

        3.2 Einhaltung von gesetzlichen Bestimmungen – Jede Partei muss alle Exportgesetze, -verordnungen und -bestimmungen einhalten und alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen und Freigaben einholen. Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts unter Ausschluss der Kollisionsnormen und unter Ausschluss des Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.

         

        3.3 Steuern – Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Steuern jeglicher Art zu zahlen oder EMC zu erstatten, einschließlich Umsatz-, Nutzungs-, Steuer-, Tarif-, Zoll-, Quellen-, Vermögens-, Mehrwert- (MwSt.) und andere ähnliche Bundes-, Staats- oder Kommunalsteuern (mit Ausnahme von Steuern auf der Grundlage des Nettoeinkommens von EMC), die im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhoben werden.

         

        3.4 Beendigung – EMC hat zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die EMC nach dieser Vereinbarung, nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, nach eigenem Ermessen das Recht, diese Vereinbarung und alle damit verbundenen Lizenzen, die dem Kunden gewährt wurden, mit oder ohne Grund jederzeit durch schriftliche Mitteilung zu beenden, wobei eine solche Beendigung sofort wirksam wird. Nach Ablauf oder Beendigung der Lizenzdauer hat der Kunde jegliche Nutzung einzustellen und die Software (einschließlich Kopien) an EMC zurückzugeben oder deren Vernichtung zu bestätigen.


        3.5 Veröffentlichung – Der Kunde darf die Ergebnisse oder andere Informationen im Zusammenhang mit Evaluationen, vergleichenden oder wettbewerbsbezogenen Analysen, Benchmark-Tests oder anderen Analysen zu keinem Zeitpunkt mit Dritten teilen, veröffentlichen oder anderweitig offenlegen.

      • Bitte beachten Sie: Aufgrund der teilweise großen Dateigrößen ist es ratsam, die Datei auf der Festplatte zu speichern, wenn Sie dazu aufgefordert werden.